Am vergangenen Donnerstag verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Behörden Spaniens im Jahre 2014 zu Recht zwei Migranten direkt nach Grenzübertritt wieder abgeschoben haben. Dieses Grundsatzurteil ist für Europa und deren Nationalstaaten ein durchaus wichtiges und richtiges Urteil und sollte definitiv auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
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