Die Krise wird die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und in in ganz Deutschland schwer treffen. Deswegen wurden umfangreiche Hilfen von der Bundesregierung und der Landesregierung beschlossen. Wir haben die wichtigen Links und Informationen für Sie zusammengetragen.

Kurzarbeitergeld beantragen 

Kredite der KFW gibt es hier

Steuererleichterungen für Selbstständige

Im Zuge der Coronakrise sollen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler durch Sonderregelungen bezüglich der Steuerzahlungen entlastet werden. Dazu können Finanzämter folgende Maßnahmen zulassen:

  • Anträge auf Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer.
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen: Finanzämter können hier in Teilen oder komplett auf die Stundenzinsen von 0,5 % pro Monat verzichten, wobei das Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit durch die Corona-Pandemie belegen muss.
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020
  • Vollständige Erstattung der Sozialbeiträge ausgefallener Arbeitsstunden. Allerdings entscheidet hierbei nicht das Finanzamt, sondern die Krankenkasse im Einzelfall.
  • Bei unserem Anruf vom Gründerlexikon beim Finanzamt wurde mitgeteilt, dass bis auf Weiteres keine Außenprüfungen oder Steuerprüfungen bei Unternehmern in betrieblichen Räumen stattfinden.

Es gibt keine einheitliche Regelung auf Bundesebene, so dass ein enger und frühzeitiger Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt unerlässlich ist.


Corona-Hilfe für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer

Der Bund stellt 40 Milliarden Euro für Klein- und Kleinstunternehmer zur Verfügung. 10 Mrd. werden direkte Transferleistungen für in Not geratene Solo-Selbstständige sein. Die restlichen 30 Mrd. Euro sollen als Darlehen vergeben werden. Alle Anträge sollen zunächst bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.

  • Höhe des Bundeszuschusses:
    • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
    • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
  • Rückzahlung: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: HIER GEHT’S ZUM FÖRDERANTRAG

Außerdem wird Selbstständigen der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Ferner stehen auch für mittlere und größere Unternehmen Kreditangebote und Schutzfonds zur Verfügung.

Die Hilfen werden über die jeweiligen Länder ausgezahlt.


Maßnahmen in MV: Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU
  • Maßnahme: Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro.
  • Höhe der Liquiditätshilfe:
    • Zinsfreies Darlehen bis zu 20.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre
    • Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr tilgungsfrei
    • Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
  • Beantragung: Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden. Die Antragsvormerkung bereits möglich. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus der Landesregierung MV hier
Weiter Informationen des BMWI gibt es hier 

 

Kategorien: Allgemein

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