Die Regierung spielt mit dem demokratischen Feuer. Mit dem „Dritten Bevölkerungsschutzgesetz“ soll im Infektionsschutzgesetz ein Passus eingeführt werden, der die Bundesregierung ermächtigt, im Fall einer pandemischen Lage weitreichende Einschränkungen der im Grundgesetz niedergelegten Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Deutschland zu ermöglichen.
Und verstehen wir uns nicht falsch, das ist möglich. Das Grundgesetz sieht bei den meisten Grundrechten ausdrücklich eine Einschränkungsmöglichkeit vor, nämlich aufgrund eines Gesetzes oder durch ein Gesetz selbst. Nur, ein solches grundrechteinschränkendes Gesetz muss natürlich in sich auch grundgesetzkonform sein. Das heißt es muss selbst ein Rechtsgut schützen, das wichtiger ist, als das einzuschränkende Grundrecht. Das ist im Fall des Bevölkerungsschutzes aufgrund einer pandemischen Lage denkbar. Nur ob das tatsächlich wichtiger ist, als den Menschen ihr Grundrecht zu belassen muss durch Abwägung ermittelt werden. Und dafür braucht es Kriterien, z. B. wann eine pandemische Lage besteht, oder welche Arten der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen für welchen Fall erforderlich sind.
Aber genau das will die Bundesregierung bewusst umgehen. Sie will freie Hand – ohne Abwägung und ohne Kriterien, und damit ohne Kontrolle. Ein solches Ansinnen rüttelt aber an den Grundfesten jeder demokratischen Gesellschaft. Daher muss die Verabschiedung des „Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes“ unbedingt verhindert werden. Wenn nicht diese, dann wird eine nur unwesentlich linkere Regierung dieses Vehikel nutzen, um DDR Verhältnisse wiederherzustellen. Und dann sei uns allen Gott gnädig

Kategorien: Corona

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