Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch das in den harmlosen Namen verpackte „Dritte Bevölkerungsschutzgesetz“, das in der nächsten Woche durch den Bundestag gepeitscht werden soll, markiert einen weiteren Meilenstein hin zu einer autokratisch gelenkten Gesellschaft. In meiner letzten Rede vor dem deutschen Bundestag am vergangenen Freitag zog ich provozierend eine Parallele zu den Ermächtigungsgesetzen von 1933, woraufhin ich mir einen strengen Blick und einen Rüffel der Bundestagsvizepräsidentin Pau einfing.
Der Vergleich ist indes nicht einmal überspitzt. Mit diesem Gesetz werden die Grundrechte, Kern unseres Grundgesetzes, in die Beliebigkeit der Regierung gestellt. Verfassungsrechtler sind entsetzt. Ex-Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier spricht in diesem Zusammenhang von einem „Persilschein“, den sich die Exekutive ausstellen lassen wolle.
Sogar linke Verfassungsrechtsexperten kritisieren immerhin handwerkliche Mängel an der Ausgestaltung des Gesetzes. Dabei scheint klar, die Regierung will die bisher veranlassten massiven Freiheitseinschränkungen angesichts reihenweise krachender Niederlagen vor einer Vielzahl von Gerichten nachträglich legitimieren. Für zukünftige Maßnahmen soll das Parlament weitgehend außen vor bleiben.
Wie offenbar auch das Volk. Der Reflex, Widerspruch mit der Nazi-Keule zu begegnen, ist ungebrochen. Die von Söder in Spiel gebrachte Beobachtung der Querdenker durch den Verfassungsschutz ist ein Skandal. Söder behauptet, die Mitglieder wollten „einen anderen Staat“, dabei ist er es, der Freiheit und Demokratie seinem eigenen Machtstreben unterordnen will.
Die Union verlässt vor aller Augen den Rechtsstaat. Zumindest SPD, Grüne und Linke folgen ihr, die Staatsmedien und ein Großteil der privaten Journaille applaudieren. Allein die AfD bleibt als vernehmbare Hüterin von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat übrig


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