Mit der Neufassung des Bevölkerungsschutzgesetzes im November 2020 wurden die zahlreichen unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen per Gesetz legitimiert. Der Parlamentarismus wurde im letzten November durch die Regierungsparteien und ihrer Unterstützer ausgehebelt und unsere Demokratie erlitt schweren Schaden. Dieser Versuch, die immer weiter fortwährenden Grundrechtseinschränkungen durch die Neufassung als legitime Maßnahmen zu erklären und sich vor juristischem Widerstand der Bürger zu ducken, ist infam.
Aus diesem Grund hat unsere AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag versucht, einen Antrag auf die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens zu stellen. In der Hoffnung, dass einige Kritiker in den Reihen der Opposition oder gar der Regierungsfraktionen uns zustimmen und man die notwendige 1/4-Mehrheit erreichen würde, wurde letztendlich unser wichtiges Anliegen leider zurückgewiesen.
Somit wurde uns erneut die Möglichkeit genommen, die Verfassungswidrigkeit des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes feststellen zu lassen.
 
Trotz Ablehnung halten wir weiter an unserem Standpunkt fest: Dieses sog. Bevölkerungsschutzgesetz bleibt verfassungswidrig!
Kategorien: Corona

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