Gerichte bestätigen, was wir seit langem fordern. Die Anordnung einer Maskenpflicht für Kinder in Schulen ist verfassungswidrig. Eine solche Pflicht kann die Gesundheit und die Psyche von Kindern in hohem Maß gefährden, ohne dass es einen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit des Maskentragens – also der Reduktion des Ansteckungsgeschehens – gibt.
Nach dem Amtsgericht in Weimar folgte dieser Einschätzung nun auch ein bayerisches Gericht in Weilheim. Ich bin sicher, weitere werden folgen. Linke Netzwerke und Staatsmedien schäumen vor Wut, dass es offenbar doch noch ein paar Menschen gibt, die ihrer Gehirnwäsche entgehen. Ich hingegen freue mich, dass es noch unabhängige Richter gibt, die unsere Rechtsordnung achten und sie zum Schutz der Menschen anwenden.
Kategorien: Corona

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