So sieht es nicht nur die Rechtsstaatspartei AfD sondern offensichtlich auch der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek, immerhin Kommentator des Standardkommentars des Grundgesetzes.2G und auch 3G Einschränkungen beinhalten laut eines vom ihm verfassten 100seitigen Gutachtens nicht gerechtfertigte Eingriffe in eine Vielzahl von Freiheitsrechten, wie der allgemeinen Handlungsfreiheit, dem Gleichheitsgrundsatz und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.„Die Freiheit ist dem Einzelnen nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert. Er erhält sie nicht erst dann von der Obrigkeit zugeteilt, wenn er beweisen kann, dass er vom Staat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.“Wahre Worte, die man nicht oft genug wiederholen kann. Ihr da oben, hebt endlich alle Corona-Beschränkungen auf!


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