In der Bundeshauptstadt können demnächst muslimische Rechtsreferendarinnen bei einem Strafprozess mit Kopftuch auftreten. D.h., dass sowohl auf der Richterbank als auch auf Seiten der Staatsanwaltschaft Referendare mit Kopftuch sitzen dürfen. Obwohl das Tragen solcher religiösen Symbole im Staatsdienst grundsätzlich unzulässig sind, spricht der verantwortliche Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) von einer Ausnahme in der Ausbildungszeit.

Das ist ein frontaler Angriff auf die staatliche Neutralität. Denn das islamische Kopftuch ist mehr als nur ein religiöses Kleidungsstück. Es ist ein frauenfeindliches Herrschaftssymbol. So etwas ist mit unserem Verständnis von Freiheit und Selbstbestimmung unvereinbar!

Kategorien: Islamismus

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