Heute hat das Brandenburger Verfassungsgericht das sog. Paritätsgesetz gekippt. Die Richter gaben letztendlich einer Klage der AfD recht.
Dieses Gesetz schrieb vor, dass in Zukunft abwechselnd gleich viele Frauen und Männer auf den Wahllisten kandidieren müssen. Diejenigen, die versucht haben derartige Einschränkungen von Demokratie und Freiheit der Parteien durchzusetzen, wurden in ihre Schranken gewiesen.
Bereits vor dem Thüringer Verfassungsgericht hatte die AfD mit ihrer Klage gegen das dortige Paritätsgesetz recht bekommen. Einmal mehr wird wieder deutlich: AfD wirkt!
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