Seit Mitte Januar gilt der Genesenenstatus nur noch 3 statt 6 Monate. Diese Entscheidung haben Bundestag und Bundesrat dem Robert-Koch-Institut überlassen.
Doch selbst die Juristen vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags hegten in ihren jüngsten Gutachten rechtliche Zweifel. Vor allem, weil der besagte Status „von hoher Relevanz für die Wahrnehmung von Grundrechten“ sei. Die Kritik ist mehr als berechtigt!
Es kann nicht sein, dass derartige sensible verfassungsrechtliche Themen von einer Einrichtung bzw. einer Behörde des Bundesgesundheitsministeriums so abgehandelt werden. Vielleicht erinnern sich die Ampel-Koalitionäre doch noch mal daran, wie sie in der Vergangenheit – vor allem vor den Wahlen – davon gesprochen haben, dass das Thema Grundrechtseinschränkung von nun an im Bundestag besprochen werden soll.
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