Vergangene Woche hat das Verwaltungsgericht Osnabrück einen sehr aufsehenerregenden Beschluss veröffentlicht. Aus Sicht der Richter kommt der Genesenennachweis eine sehr hohe Bedeutung zu. Dass das Robert-Koch-Institut (RKI) den Genesenenstatus aber buchstäblich über Nacht veränderte und somit faktisch in die Grundrechte von Millionen eingriff, fanden die Richter dazu klare Worte: Diese willkürliche Verkürzung ist verfassungswidrig!
Obwohl der Beschluss leider nicht allgemeinverbindlich ist, ist das ein Paukenschlag für Bundesgesundheitsminister Lauterbach und sein RKI. Nachdem bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ähnliche Kritik aussprach, hat nun das VG Osnabrück klare Worte dazu gefunden.
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