Das LG Frankfurt hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine schallende Ohrfeige verpasst. In einem Prozess, der kaum skurriler sein könnte, scheiterte der Versuch, den kleinen Lau-Verlag wegen eines angeblich verfassungsfeindlichen Buches in die Knie zu zwingen. Prof. Dr. Martin Wagener, ein renommierter Politikwissenschaftler und Sicherheitsexperte, hatte sich in seinem Werk kritisch mit dem Verfassungsschutz und dessen damaligen Präsidenten Haldenwang (CDU) auseinandergesetzt. Statt einer inhaltlichen Debatte folgte jedoch eine politische Kampagne: Wagener verlor seine Lehrbefugnis, erhielt ein Betretungsverbot und sein Verlag sollte Fördermittel zurückzahlen. All das wegen einer angeblichen „Verfassungsfeindlichkeit“, die nun gerichtlich verneint wurde.

Im Kern geht es um nichts weniger als die Meinungsfreiheit in Deutschland. Einen Wissenschaftler nur deshalb anzugreifen, weil er zwischen einem historisch gewachsenen Volk und einem durch Staatsangehörigkeit bestimmten Staatsvolk unterscheidet, ist schlicht absurd. Diese Differenzierung ist weder neu noch extremistisch, sondern eine historisch wie rechtlich nachvollziehbare Betrachtung. Dass der Inlandsgeheimdienst daraus eine angebliche Gefahr für die Verfassung konstruierte, zeigt vor allem eines: den Versuch, missliebige Stimmen zu diskreditieren und mundtot zu machen.

Ein Verfassungsschutz, der Kritiker einschüchtert, Fördergelder entzieht und Existenzen zerstört, verlässt den Boden des Rechtsstaats. Statt objektiv Gefahren zu analysieren, agiert die Behörde zunehmend als politisches Instrument. Dieses Urteil ist deshalb mehr als nur ein Sieg für Prof. Dr. Wagener und den Lau-Verlag. Es ist auch ein Warnsignal an alle, die um die Freiheit der Wissenschaft, die Meinungsfreiheit und die demokratische Kultur in unserem Land besorgt sind.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert