Im Zuge der Corona-Krise bahnen sich die unterschiedlichsten Maßnahmen an. So setzt der NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) Kurzzeit-Häftlinge auf freiem Fuß. In seinem Erlass hat er die Justizvollzugsanstalten angewiesen, ihre Häftlinge, die noch eine Haftstrafe von bis zu 18 Monaten verbüßen, vorzeitig freizulassen. Und wer in Zukunft ins Gefängnis sollte aber eine Strafe unter einem Jahr bekommen hat, geht anscheinend auch straffrei aus. Alles um angeblich die Ansteckungsgefahr einzudämmen.
Der Staat darf in dieser äußerst schwierigen Zeit nicht das Signal für Straftaten ohne Bestrafung senden! Der Rechtsstaat darf nicht vor Corona kapitulieren! Aus Fehlern sollte man doch bekanntlich klug werden.
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