Heute hat das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen und somit eine wegweisende Entscheidung bezüglich der sog. Bundesnotbremse getroffen. Die „Bundesnotbremse“ wurde von der Bundesregierung durchgesetzt, um – bei hohen Inzidenzahlen – Corona-Maßnahmen automatisch in Kraft treten zu lassen, darunter Maßnahmen wie z.B. Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Schulschließungen.

Die Karlsruher Richter – welche übrigens auch zu Frau Merkel ins Bundeskanzleramt zum Essen eingeladen wurden – entschieden, dass die sog. Bundesnotbremse nicht verfassungswidrig ist. Einschneidende Grundrechtseingriffe aus dem Frühjahr waren somit rechtens, so Karlsruhe.

Wir müssen leider feststellen, dass Grundrechte, die allen Bürgern zusteht, immer weniger Respekt genießen, nicht einmal vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit der heutigen Entscheidung hat sich das – zum Teil schon offenkundig politisierte – Verfassungsgericht einmal mehr leider selbst delegitimiert.

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