Eine solche Impfpflicht greift gravierend in mehrere Grundrechte ein. Diese Eingriffe sind unverhältnismäßig und damit nicht zu rechtfertigen. Als Ziel der Bundesregierung wird zur Begründung der Impfpflicht die Bekämpfung der Pandemie ausgegeben. Abgesehen davon, dass das Impfen in eine Pandemie hinein medizinisch fragwürdig ist, hat eine hohe Impfquote auch offensichtlich kaum einen Effekt auf die kolportierten Fallzahlen. Darüber hinaus wird immer deutlicher, dass auch Geimpfte sowohl Corona bekommen als auch weitertragen können.
Auch das zweite Ziel der Bundesregierung – die Entlastung des Gesundheitswesens rechtfertigt keine Impfpflicht, da das deutsche Gesundheitswesen zu keinem Zeitpunkt in dieser Zeit überlastet war und auch die jetzige Hospitalisierungsrate im Zusammenhang mit der offenbar milder verlaufenden Omikron-Variante keine Überlastung erwarten lässt. Eine allgemeine Impfpflicht ist also weder geeignet noch erforderlich, um das Corona-Virus zurückzudrängen und unser Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen.
Angesichts des unvermittelt auch in diesem Jahr fortgesetzten Abbaus des Gesundheitswesens und damit auch von Intensivkapazitäten ist überdies eine Impfpflicht unverhältnismäßig, weil es die Bundesregierung selbst in den letzten zwei Jahren versäumt hat, grundlegende Schritte gegen den Fachkräftemangel im Pflegebereich zu unternehmen und damit lokale Engpässe bei den Intensivkapazitäten zu einem großen Teil selbst zu vertreten hat. Die Menschen für eigene Versäumnisse in Haftung zu nehmen, ist schäbig.
Und schließlich scheint eine allgemeine Impfpflicht zumindest mit mRNA Impfstoffen angesichts deren nach wie vor nicht vorhandenen endgültigen Zulassung und der noch vielfach bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen schon fast kriminell zu sein.

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