Nachdem Anfang 2020 der FDPler Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten mit der bürgerlichen Mehrheit aus CDU, FDP und AfD gewählt wurde, bezeichnete die damalige Bundeskanzlerin Merkel (CDU) diesen Vorgang als „unverzeihlich“. Die Wahl müsse „rückgängig gemacht werden“, so Merkel auf ihrem Regierungsstaatsbesuch in Südafrika.
Heute wurde es nun höchstrichterlich bestätigt: Merkel hat die Rechte unserer AfD verletzt, da die die Chancengleicheit der Parteien missachtete und somit verfassungswidrig handelte. Dank unseres Vorgehens in Karlsruhe wurden nun all jene zurecht gewiesen, die meinen, ihr Regierungsamt für parteipolitische Zwecke nutzen zu dürfen, wie zuvor schon der Ex-Innenminister Seehofer (auch CDU/CSU-Fraktion). Bei den Führungskräften der Union scheint man es nicht ganz so ernst zu nehmen mit der Verfassung.
Die Karlsruher Richter haben mit ihrem heutigen Urteil die Regierenden zu Recht in ihre Schranken gewiesen. Wünschenswert wäre, wenn das BVerfG in allen politischen Fragestellungen so juristisch einwandfrei urteilen würde, wie es dies heute tat. Dies gilt insbesondere für den Grundrechtssenat unter dem Präsidenten des BVerfG, dem Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten Harbart (CDU), der an dieser Entscheidungsfindung (Gott sei dank) nicht beteiligt war.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-053.html

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