Im Parlament sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei einer Fragestunde, dass ihr Ministerium anstrebe, das Disziplinar- und Beamtenrecht insoweit zu ändern, dass Behördenmitarbeiter – bei vermeintlichen Tatsachen, die seinen Extremismus beweisen sollen – diese selbst entkräften müssen. Das heißt, der Mitarbeiter muss seinem Arbeitgeber nachweisen, dass er kein Extremist ist. Was sind aber überhaupt „Tatsachen“? Reicht eine konservative Meinung aus, um als Extremist zu gelten?

Natürlich dürfen keine Extremisten in unseren Sicherheitsbehörden arbeiten. Jedoch hat das, was Frau Faeser plant, nichts mehr mit rechtsstaatlichen Verfahren zu tun. Es ist ein regelrechtes Einfallstor für die massenhafte Entfernung von kritischen Mitarbeitern aus dem Beamtenapparat. Zwar ruderte Faeser in der Talkshow „Anne Will“ halbherzig zurück, das hätte sie nämlich so gar nicht gemeint. Jedenfalls zeigen ihrer bisherigen Äußerungen aber, dass sie nicht davon abgeneigt ist, die Beweislast umzukehren. Wer Extremist ist, bestimmt also bald Nancy Faeser.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert