Heute wurde das lange vom Verfassungsgericht angemahnte neue Stiftungsfinanzierungsgesetz von den Altparteien in trauter Eintracht in einer kurzen 39 Minuten Debatte durchgepeitscht.

Die bisherige Praxis der Finanzierung der parteinahen Stiftungen hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Zu geradezu unverschämt war die Selbstbedienungsmentalität der Altpartien. Dem konnte selbst das sonst eher regierungsnahe Bundesverfassungsgericht nicht länger zuschauen und gab damit zähneknirschend unserer Klage Recht. Natürlich hatten wir auf Gleichbehandlung geklagt, aber eben vor allem auch auf ein rechtsstaatliches und transparentes Finanzierungsverfahren.

Und was machen jetzt die Altparteien? Eine Lex AfD – wieder einmal. Verlängerung der Anerkennung der Stiftungsfinanzierung ab mindestens nunmehr drei aufeinanderfolgende Legislaturperioden, Ausnahmetatbestände für FDP und Linke natürlich inklusive und besonders dreist: Fortsetzung der hemmungslosen Selbstbedienung, indem die vom Verfassungsgericht angemahnte Obergrenze der Geldmittel einfach ignoriert wird.

Am Ende bleiben die Stiftungen das, was sie bisher waren, Gelddruckmaschinen und Versorgungsanstalten für abgehalfterte (Alt-)Parteikader. Klar, dass die Altparteien von diesem Geldkuchen nichts abgeben wollen. Jahrzehntelang wurde verfassungswidrig der Steuerzahler dafür geschröpft, und das wird nun so weitergehen.

Dass diese „Karikatur eines Gesetzes“, wie es Albrecht Glaser so treffend formuliert hat, wiederum vor dem Verfassungsgericht landen und wiederum scheitern wird, nehmen die Altparteien natürlich gerne in Kauf, wissend, dass ein erneutes Verfahren wieder Jahre dauern wird, Jahre, in denen weiter die Gelder ungebremst fließen. Und danach verlängert man die Frist einfach auf vier Wahlperioden.

Das ist Rechtsstaat-Verachtung in seiner reinsten Form!

Kategorien: Allgemein

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