Gemäß der Fraktionsstärken stehen den Fraktionen jeweils eine bestimmte Anzahl von Vorsitzämtern in den Bundestagsausschüssen zu. Unserer Fraktion stehen drei dieser Ausschussvorsitze zu, nämlich Inneres, Gesundheit und Entwicklung. Eine eigentlich festgeschriebene, demokratische Gepflogenheit in unserer Volksvertretung.
Nachdem wir drei engagierte und fachlich einwandfreie Kollegen für die Vorsitzendenposten aufgestellt haben, wurden die von den Altparteien alle abgelehnt. Sie dürfen nicht die Ausschüsse leiten, weil sie in der AfD sind. Was für ein unwürdiges Schauspiel! Dieser Vorgang offenbart erneut, ein fragwürdiges Verständnis der Altparteien von Demokratie und Fairness im politischen Betrieb.
Allgemein
Komning: Skandalurteil NICHT rechtskräftig
Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage der Einstufung der AfD als Verdachtsfall meint der Neubrandenburger Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion Enrico Komning: Das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage der Einstufung der Weiterlesen…
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