Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage der Einstufung der AfD als Verdachtsfall meint der Neubrandenburger Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion Enrico Komning:

Das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage der Einstufung der AfD als Verdachtsfall ist ein politisches Urteil und vor allem eins – NICHT rechtskräftig. Es wirft schon ein schräges Bild auf unseren Rechtsstaat, wenn eine Partei sich vor Gericht nicht verteidigen darf. Genau DAS ist aber nun auch in der zweiten Instanz geschehen, indem das Gericht hunderte von Beweisanträgen einfach nicht behandelt hat.

Um echte Sachverhaltsaufklärung kann es dem Gericht daher nicht gegangen sein, und so drängt sich der Eindruck auf, dass das Ergebnis schon vorher im Sinne der Bundesregierung und ihres Regierungsschutzpräsidenten Haldenwang feststand.

Da sträuben sich jedem Juristen, der sich mit der Materie beschäftigt, sämtliche Nackenhaare – ein Skandal, und zwar einer, den wir so nicht hinnehmen, sondern alle Rechtsmittel ausschöpfen werden. Unser Rechtsstaat, unsere Demokratie brauchen die AfD – als Schutz vor den echten Verfassungsfeinden von Grün und von links.

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