Das Bundesverfassungsgericht hat unserer Klage gegen den Bundesinnenminister Seehofer Recht gegeben. Vor 2 Jahren bezeichnete er die AfD als „staatszersetzend“ und lud das entsprechende Interview sogar auf die Internetseite seines Innenministeriums hoch. Er verstieß sowohl gegen die Chancengleichheit der Parteien als auch gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder.
Der heutige Sieg gegen Seehofer zeigt deutlich, dass auch ein Bundesinnenminister sich an die Gesetze halten muss. Er nutzte seine Regierungsseite, um die größte Oppositionspartei zu diffamieren und zu diskreditieren.
Das Urteil hat Seehofer in seine Schranken gewiesen!
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